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UKMC · Leistungen

Fünf Verfahren, ein Maßstab.

Welches Verfahren passt, entscheidet Ihre Lage — nicht unser Angebot. Deshalb beginnt jede Seite mit der Frage, wann das Verfahren passt, und endet mit der Abgrenzung zum Nachbarn.

Ihre Lage — und das Verfahren dazu.

Von leise bis letzte Instanz.

Sie werden diese Verfahren hoffentlich nie brauchen. Aber wer die Notausgänge kennt, sitzt ruhiger im Raum — und verhandelt stärker: mit der Bank, mit Lieferanten, mit sich selbst.

Die drei Auslöser, die das Gesetz kennt.

Kurz Klartext, ohne Juristendeutsch.

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

Fällige Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden.

Antragspflicht — ohne schuldhaftes Zögern
§ 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Absehbar, dass das Geld künftig nicht reichen wird — der 24-Monats-Blick.

Keine Pflicht — aber Zugang zu den leisen Werkzeugen
§ 19 InsO

Überschuldung

Schulden übersteigen das Vermögen — ohne positive Fortführungsprognose.

Antragspflicht — der Kontostand allein sagt nichts

Merken Sie sich den mittleren: Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der einzige Zustand, in dem Sie handeln dürfen — aber nicht müssen.

Welche Wege wurden tatsächlich gegangen?

Alle Verfahren in Deutschland, 2012 bis 2025.

Regelinsolvenz283.255
Eigenverwaltung1.970
Schutzschirm542
StaRUG184
Sanierungsmoderation18

Über 283.000 von rund 286.000 Verfahren gingen den härtesten Weg — nicht, weil es keinen besseren gab. Sondern weil niemand die Landkarte gezeigt hat. Balkenlängen zur Lesbarkeit wurzelskaliert.

Wenn es kein Verfahren braucht — sondern Hände.

Ein Anruf kostet zehn Minuten.

Ein Insolvenzantrag zum falschen Zeitpunkt kostet das Unternehmen. Rufen Sie an, solange Sie noch wählen können.