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UKMC · Leistungen

Fünf Verfahren, ein Maßstab.

Welches Verfahren passt, entscheidet Ihre Lage — nicht unser Angebot. Deshalb beginnt jede Seite mit der Frage, wann das Verfahren passt, und endet mit der Abgrenzung zum Nachbarn.

Ihre Lage — und das Verfahren dazu.

Von leise bis letzte Instanz.

Sie werden diese Verfahren hoffentlich nie brauchen. Aber wer die Notausgänge kennt, sitzt ruhiger im Raum — und verhandelt stärker: mit der Bank, mit Lieferanten, mit sich selbst.

Die drei Auslöser, die das Gesetz kennt.

Kurz Klartext, ohne Juristendeutsch.

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

Die fälligen Rechnungen können zu einem Stichtag nicht mehr vollständig aus den zu diesem Stichtag verfügbaren liquiden Mitteln bezahlt werden.

Antragspflicht bei haftungsbeschränkten Gesellschaften — ohne schuldhaftes Zögern
§ 18 InsO

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Absehbar, dass das Geld künftig nicht reichen wird — der 24-Monats-Blick.

Keine Pflicht — aber Zugang zu den leisen Werkzeugen
§ 19 InsO

Überschuldung

Schulden übersteigen das Vermögen — ohne positive Fortführungsprognose.

Antragspflicht bei haftungsbeschränkten Gesellschaften — der Kontostand allein sagt nichts

Merken Sie sich den mittleren: Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der einzige Zustand, in dem Sie als haftungsbeschränkte Gesellschaft handeln dürfen — aber nicht müssen.

Welche Wege wurden tatsächlich gegangen?

Alle Verfahren in Deutschland, 2012 bis 2025.

Regelinsolvenz283.255
Eigenverwaltung1.970
Schutzschirm542
StaRUG184
Sanierungsmoderation18

Über 283.000 von rund 286.000 Verfahren gingen den härtesten Weg — nicht, weil es keinen besseren gab. Sondern weil diese Unternehmer versäumt haben, die Landkarte der Sanierung in- und auswendig zu beherrschen. Balkenlängen zur Lesbarkeit wurzelskaliert.

Ein Anruf kostet zehn Minuten.

Ein Insolvenzantrag zum falschen Zeitpunkt kostet das Unternehmen. Rufen Sie an, solange Sie noch wählen können.

Ulrich Kammerer — bekannt aus