Vor der Insolvenz, ohne Insolvenz. Das StaRUG-Verfahren restrukturiert Verbindlichkeiten mit Mehrheiten statt Einstimmigkeit — einzelne blockierende Gläubiger können überstimmt werden. Es bleibt auf Wunsch nicht öffentlich.
Die Insolvenzantragspflicht ruht während des Verfahrens. Sie wählen, welche Gläubiger einbezogen werden — 75 Prozent Zustimmung je Gruppe genügen. Das Verfahren ist nicht öffentlich; die Diskretion bleibt gewahrt. Und: Ulrich Kammerer ist Deutschlands erster zertifizierter StaRUG-Berater.
StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit — wer schon zahlungsunfähig ist, gehört in die Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz. Miete und Personal sind dem StaRUG gesetzlich entzogen (§§ 3 Abs. 2, 4 StaRUG): Gestalten lässt sich eine Forderung nur, soweit die Gegenleistung bereits erbracht ist — bei laufender Miete also allenfalls der Rückstand; Forderungen von Arbeitnehmern einschließlich der betrieblichen Altersversorgung sind vollständig ausgenommen. Wer dort ansetzen muss, braucht das Insolvenzverfahren.
„StaRUG ist das leiseste der fünf Verfahren. Leise heißt aber nicht einfach: Die Vorbereitung entscheidet."

























