UKMC UKMC
UKMC · Leistungen · StaRUG

StaRUG-Restrukturierung

Wann es passt

Vor der Insolvenz, ohne Insolvenz. Das StaRUG-Verfahren restrukturiert Verbindlichkeiten mit Mehrheiten statt Einstimmigkeit — einzelne blockierende Gläubiger können überstimmt werden. Es bleibt auf Wunsch nicht öffentlich.

Drei typische Situationen
  1. Die Finanzierungsstruktur passt nicht mehr — Darlehen, Anleihen, Gesellschafterkonflikt —, das operative Geschäft ist gesund.
  2. Die Gläubiger, auf die der weit überwiegende Teil der Forderungen entfällt, tragen einen Vergleich mit — einzelne blockieren und spekulieren auf die volle Quote. Im StaRUG zählt nicht die Kopfzahl: Ein Plan ist angenommen, wenn in jeder Gruppe 75 Prozent der Stimmrechte zustimmen.
  3. Ein Unternehmen braucht einen Schnitt bei den Passiva, kann sich aber die Sichtbarkeit eines Insolvenzverfahrens nicht leisten — Ausschreibungen, Zertifizierungen, Auslandskunden.
Was das Verfahren mitbringt

Die Insolvenzantragspflicht ruht während des Verfahrens. Sie wählen, welche Gläubiger einbezogen werden — 75 Prozent Zustimmung je Gruppe genügen. Das Verfahren ist nicht öffentlich; die Diskretion bleibt gewahrt. Und: Ulrich Kammerer ist Deutschlands erster zertifizierter StaRUG-Berater.

Abgrenzung

StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit — wer schon zahlungsunfähig ist, gehört in die Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz. Miete und Personal sind dem StaRUG gesetzlich entzogen (§§ 3 Abs. 2, 4 StaRUG): Gestalten lässt sich eine Forderung nur, soweit die Gegenleistung bereits erbracht ist — bei laufender Miete also allenfalls der Rückstand; Forderungen von Arbeitnehmern einschließlich der betrieblichen Altersversorgung sind vollständig ausgenommen. Wer dort ansetzen muss, braucht das Insolvenzverfahren.

„StaRUG ist das leiseste der fünf Verfahren. Leise heißt aber nicht einfach: Die Vorbereitung entscheidet."

Die weiteren Verfahren Schutzschirm Eigenverwaltung Regelinsolvenz mit Fortführung Regelinsolvenz
Ulrich Kammerer — bekannt aus