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UKMC · Leistungen · Regelinsolvenz

Regelinsolvenz

Wann es passt

Wenn es um den geordneten Schnitt geht — Schulden ordnen, Haftung begrenzen, den Neustart vorbereiten. Für die GmbH heißt das: sauber abwickeln statt verschleppen. Für den Unternehmer persönlich: der Weg zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Drei typische Situationen
  1. Das Geschäftsmodell trägt nicht mehr, und jeder weitere Monat vergrößert den Schaden — auch den persönlichen Haftungsschaden der Geschäftsführung.
  2. Ein Unternehmer will nach Jahren des Kämpfens einen definierten Endpunkt — und einen definierten Neuanfang.
  3. Die Antragspflicht läuft bereits; jetzt zählt, den Antrag richtig zu stellen statt gar nicht oder zu spät.
Zwei Richtungen

Unternehmenserhaltend: Für Personengesellschaften, Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer gelingt die faktische wirtschaftliche Entschuldung mit der richtigen Vorgehensweise in wenigen Wochen. Unternehmensbeendend: Wenn es keine tragfähige Perspektive mehr gibt — auch das ist eine saubere, selbstbestimmte Entscheidung. Entscheidend ist nicht das Werkzeug. Entscheidend ist, wer es führt — und wann.

Abgrenzung

Gibt es einen fortführungsfähigen Kern, gehört die Betriebsfortführung geprüft, bevor abgewickelt wird. Ist die Krise erst absehbar, stehen alle früheren Verfahren offen — je früher, desto mehr Optionen.

„Eine geordnete Insolvenz ist kein Scheitern des Unternehmers. Sie ist die Entscheidung, die Kontrolle zu behalten."

Die weiteren Verfahren Schutzschirm Eigenverwaltung StaRUG Regelinsolvenz mit Fortführung
Ulrich Kammerer — bekannt aus