UKMC UKMC
UKMC · Für Steuerberater

Wir behalten Ihre Mandanten nicht.

Der Zuweiser-Kanal für Kanzleien: eine Durchwahl, ein klarer Übergabe-Prozess — und die Rückgabe nach Mandatsende.

Drei Schritte, aus Kanzleisicht.

  1. 1

    Sie kündigen den Mandanten an

    Über die Durchwahl oder das Übergabe-Formular — mit dem, was Sie für relevant halten. Mehr braucht es nicht.

  2. 2

    Wir rufen den Mandanten an

    Noch am selben Werktag. Ab hier gilt unser Speed-Versprechen, als hätte er selbst angerufen.

  3. 3

    Sie erhalten zwei Rückmeldungen

    Eine beim Eingang, eine beim Abschluss — mehr nicht. Laufende Information gibt es nur, wenn der Mandant ihr schriftlich zugestimmt hat; dafür gibt es das dokumentierte Einwilligungs-Verfahren.

Was Sie erfahren — und was nicht: Mandats-Verläufe teilen wir nur mit dokumentierter Einwilligung des Mandanten. Das schützt ihn, und es schützt Ihre Kanzlei.

Was Sie von uns bekommen.

  • 01 Das Merkblatt „Wann übergeben?" — die fünf Verfahren als Tabelle aus Kanzleisicht, mit den Fristen-Signalen, bei denen eine Kanzlei handeln sollte
  • 02 Das Vollmachts-Muster für die Übergabe
  • 03 Die Quartals-Marktdaten zur Insolvenzlage — zitierfähig, per E-Mail an zuweisende Kanzleien

Merkblatt, Vollmachts-Muster und die Aufnahme in den Marktdaten-Verteiler erhalten Sie über die Durchwahl — ein Anruf, und beides ist unterwegs.

„Die zuverlässige Rückgabe ist das stärkste Argument, das eine Sanierungsgesellschaft einer Kanzlei geben kann."

Ulrich Kammerer — bekannt aus