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UKMC · Leistungen · Regelinsolvenz mit Fortführung

Regelinsolvenz mit Betriebsfortführung

Wann es passt

Der Insolvenzantrag ist nicht mehr zu vermeiden — aber der Betrieb läuft weiter: Aufträge werden erfüllt, die Löhne der drei Monate vor Eröffnung sind über das Insolvenzgeld gesichert, danach trägt sie die Masse. Häufig der Weg für Einzelunternehmer und kleinere Betriebe, deren Fortführung freigegeben wird.

Drei typische Situationen
  1. Ein Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb mit vollen Auftragsbüchern, den Altschulden erdrücken — nicht das Geschäft.
  2. Ein Einzelunternehmer, dessen laufende Tätigkeit freigegeben werden kann: Er arbeitet weiter, das Verfahren ordnet die Vergangenheit.
  3. Ein Betrieb, für den sich ein Käufer oder Nachfolger finden lässt — die Fortführung erhält den Wert, der verkauft werden kann.
Abgrenzung

Wer die Voraussetzungen für Eigenverwaltung erfüllt, behält dort mehr Steuerung. Wer keinen fortführungsfähigen Betrieb hat, braucht die Fortführung nicht — dann zählt der geordnete Abschluss mehr als der Erhalt.

„Insolvenz und Stillstand sind zwei verschiedene Dinge. Oft ist das Verfahren der Grund, warum weitergearbeitet werden kann."

Die weiteren Verfahren Schutzschirm Eigenverwaltung StaRUG Regelinsolvenz
Ulrich Kammerer — bekannt aus