Der Insolvenzantrag ist nicht mehr zu vermeiden — aber der Betrieb läuft weiter: Aufträge werden erfüllt, die Löhne der drei Monate vor Eröffnung sind über das Insolvenzgeld gesichert, danach trägt sie die Masse. Häufig der Weg für Einzelunternehmer und kleinere Betriebe, deren Fortführung freigegeben wird.
Wer die Voraussetzungen für Eigenverwaltung erfüllt, behält dort mehr Steuerung. Wer keinen fortführungsfähigen Betrieb hat, braucht die Fortführung nicht — dann zählt der geordnete Abschluss mehr als der Erhalt.
„Insolvenz und Stillstand sind zwei verschiedene Dinge. Oft ist das Verfahren der Grund, warum weitergearbeitet werden kann."

























