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Schutzschirmverfahren

Wann es passt

Die Zahlungsunfähigkeit droht, ist aber noch nicht eingetreten — und die Geschäftsführung handelt, bevor sie handeln muss. Auch Überschuldung ist ein zulässiger Eröffnungsgrund; verschlossen ist der Schirm erst, wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Das Verfahren gibt bis zu drei Monate geschützten Raum, um unter Aufsicht einen Sanierungsplan zu bauen, während der Betrieb weiterläuft.

Drei typische Situationen
  1. Die Bank hat die Verlängerung der Kreditlinie infrage gestellt; die Liquiditätsplanung zeigt eine Lücke in drei bis sechs Monaten.
  2. Ein Großkunde ist weggebrochen; das Geschäftsmodell trägt, aber die Kostenstruktur passt nicht mehr zur neuen Umsatzgröße.
  3. Altverträge — Miete, Leasing, Personal — erdrücken ein Unternehmen, das operativ profitabel arbeiten könnte.
Zugangsvoraussetzung — und unsere Leistung

Der Antrag setzt die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts voraus: dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Ohne diese Bescheinigung gibt es keinen Schutzschirm. Genau sie stellen wir aus.

So läuft es — in fünf Schritten
  1. 1

    Antrag

    Beim Insolvenzgericht — mit der Eigenverwaltungsplanung, die wir mit Ihnen vorbereiten.

  2. 2

    Vorläufige Eigenverwaltung

    Sie bleiben am Steuer, ein Sachwalter begleitet.

  3. 3

    Rund drei Monate Insolvenzgeld

    Die Agentur für Arbeit trägt die Löhne — eine spürbare Entlastung der Kasse.

  4. 4

    Insolvenzplan

    Ihr Sanierungskonzept. Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab.

  5. 5

    Rechtskraft

    Verfahren aufgehoben — direkt entschuldet, ohne Wohlverhaltensphase, ohne Restschuldverfahren.

Typische Dauer: wenige Monate — nicht Jahre. Die Vorbereitung entscheidet über Tempo und Ergebnis.

Abgrenzung

Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, ist der Schirm verschlossen — dann Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz. Geht es nur um einzelne Finanzgläubiger, ist StaRUG oft der kleinere Eingriff.

„Der Schutzschirm belohnt frühe Entscheidungen. Dass Sie diese Seite lesen, bevor es akut ist, spricht dafür, dass Sie noch Optionen haben."

Die weiteren Verfahren Eigenverwaltung StaRUG Regelinsolvenz mit Fortführung Regelinsolvenz
Ulrich Kammerer — bekannt aus