Das Unternehmen saniert sich im Insolvenzverfahren selbst — die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig, ein Sachwalter begleitet. Für Unternehmer, die ihren Betrieb besser kennen als jeder Externe und das dem Gericht auch zeigen können.
Beim Insolvenzgericht — mit der Eigenverwaltungsplanung, die wir mit Ihnen vorbereiten.
Sie bleiben am Steuer, ein Sachwalter begleitet.
Die Agentur für Arbeit trägt die Löhne — eine spürbare Entlastung der Kasse.
Ihr Sanierungskonzept. Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab.
Verfahren aufgehoben — direkt entschuldet, ohne Wohlverhaltensphase, ohne Restschuldverfahren.
Typische Dauer: wenige Monate — nicht Jahre. Die Vorbereitung entscheidet über Tempo und Ergebnis.
Wer früher dran ist und nur drohende Zahlungsunfähigkeit hat, prüft zuerst den Schutzschirm — er ist die vorbereitete Form der Eigenverwaltung. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, fährt mit der Regelinsolvenz mit Betriebsfortführung oft besser als mit einer wackligen Eigenverwaltung.
„Eigenverwaltung heißt nicht allein. Sie heißt: verantwortlich bleiben, mit Begleitung."

























