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UKMC · Leistungen · Eigenverwaltung

Eigenverwaltung

Wann es passt

Das Unternehmen saniert sich im Insolvenzverfahren selbst — die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig, ein Sachwalter begleitet. Für Unternehmer, die ihren Betrieb besser kennen als jeder Externe und das dem Gericht auch zeigen können.

Drei typische Situationen
  1. Der Insolvenzgrund liegt vor, aber es gibt einen tragfähigen Kern: Aufträge, Kunden, ein Team, das bleibt.
  2. Die Geschäftsführung will die Sanierung selbst verantworten, statt den Betrieb aus der Hand zu geben.
  3. Kunden- und Lieferantenbeziehungen sind persönlich geprägt — ein Wechsel an der Spitze würde mehr zerstören als das Verfahren selbst.
So läuft es — in fünf Schritten
  1. 1

    Antrag

    Beim Insolvenzgericht — mit der Eigenverwaltungsplanung, die wir mit Ihnen vorbereiten.

  2. 2

    Vorläufige Eigenverwaltung

    Sie bleiben am Steuer, ein Sachwalter begleitet.

  3. 3

    Rund drei Monate Insolvenzgeld

    Die Agentur für Arbeit trägt die Löhne — eine spürbare Entlastung der Kasse.

  4. 4

    Insolvenzplan

    Ihr Sanierungskonzept. Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab.

  5. 5

    Rechtskraft

    Verfahren aufgehoben — direkt entschuldet, ohne Wohlverhaltensphase, ohne Restschuldverfahren.

Typische Dauer: wenige Monate — nicht Jahre. Die Vorbereitung entscheidet über Tempo und Ergebnis.

Abgrenzung

Wer früher dran ist und nur drohende Zahlungsunfähigkeit hat, prüft zuerst den Schutzschirm — er ist die vorbereitete Form der Eigenverwaltung. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, fährt mit der Regelinsolvenz mit Betriebsfortführung oft besser als mit einer wackligen Eigenverwaltung.

„Eigenverwaltung heißt nicht allein. Sie heißt: verantwortlich bleiben, mit Begleitung."

Die weiteren Verfahren Schutzschirm StaRUG Regelinsolvenz mit Fortführung Regelinsolvenz
Ulrich Kammerer — bekannt aus